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Formate & Material unserer Retro-Blechschilder

Formate & Material unserer Retro-Blechschilder

Unsere Blechschilder bieten wir in den beliebten Formaten 15 x 20 cm (ca. A5) Blechschild, 20 x 30 cm (ca. A4) Blechschild, 30 x 40 cm (ca. A3) Blechschild, 40 x 60 cm Blechschild (ca. A2 und 25 x 50 cm und als Hängeschild 10 x 20 cm) an. Je nach Motiv werden die Blechschilder im Hoch- oder Querformat aufgehängt. Wir fertigen die Schilder aus 0,5 mm starkem Stahlblech, was eine hohe Steifigkeit und ein angemessenes Gewicht sicherstellt. Unsere 40 x 60 cm-Blechschilder haben eine matte Versiegelung. Bereits in moderaten Stückzahlen bieten wir unsere Blechschilder zu attraktiven Preisen an, da unsere Produktion auf diese Standardformate ausgerichtet ist. Auf Wunsch fertigen natürlich auch individuelle Sonderformate.
Selbstklebende Folien eignen sich optimal für Schilder und Beschriftungen aller Art

Selbstklebende Folien eignen sich optimal für Schilder und Beschriftungen aller Art

Wir bedrucken die Folie individuell und schützen sie mit einer Laminierung vor äußeren Einflüssen wie Wasser, Sonneneinstrahlung und Kratzer. Je nach Kundenwunsch und Einsatz verwenden wir wieder ablösbare Selbstklebefolien oder für die dauerhafte Anbringung permanent klebende Folien.
Schilder für Ihre Sicherheit von Behrendt Werbetechnik

Schilder für Ihre Sicherheit von Behrendt Werbetechnik

Zum Shop für Sicherheitsschilder Gebotsschilder Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind Gebotszeichen Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben. Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Verbotsschilder Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind Verbotszeichen Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten, durch das Gefahr entstehen kann, untersagen. Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Warnschilder Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind Warnzeichen Sicherheitszeichen, die vor einem Risiko oder einer Gefahr warnen. Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Rettungswege Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind Warnzeichen Sicherheitszeichen, die vor einem Risiko oder einer Gefahr warnen. Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Brandschutz Brandschutzzeichen kennzeichnen Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.